CEP Senior Research Analyst Sofia Koller interviewed about new policy paper: "In meinem neuen Policy Paper skizziere ich die Entwicklung der Strafverfolgung von Rückkehrerinnen in Deutschland. Bis etwa 2018 waren diese Frauen nicht systematisch Gegenstand der deutschen Strafverfolgung. Dann versuchte die Bundesanwaltschaft erstmals, die IS Rückkehrerin Sibel H. für die Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung anzuklagen. Doch das lehnte der Bundesgerichtshof vorerst ab. Es hieß, diese Anklage könne nicht zugelassen werden, da der reine Aufenthalt im Gebiet des IS nicht dafür ausreiche. So mussten die Staatsanwälte die mitgliedschaftlichen Aktivitäten der IS-Anhängerin deutlicher herausstellen. Sie brauchten Beweise dafür, dass Frauen zum Beispiel durch Haushaltsführung und Kindererziehung, aber auch das Wohnen in besetzten Häusern das IS-System unterstützt hatten."